Änderungen der Erklärungstexte in Bonitätsauskünften

Kunden-NEWS

Durch CRIF werden kurzfristig geringfügige Änderungen der Erklärungstexte in allen unseren Bonitätsberichten durchgeführt, um den bewährten und praktizierten Prozess der Entscheidungsfindung klarer hervorzuheben. Wir wollen damit herausstellen, dass die Vertrags- und/oder Kreditentscheidung gegenüber dem Endkunden durch den CRIF-Kunden eigenverantwortlich getroffen wird. CRIF trägt dazu nur durch Lieferung von Informationen bei.

Die Berechnung der Score-Werte sowie die Qualität und der Umfang unserer Produkte bleiben davon unberührt.

Hintergrund:

Update 07.12.2023:
Dem Europäischen Gerichtshof lag die Frage vor, ob der von Wirtschaftsauskunfteien ermittelte Wahrscheinlichkeitswert als automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne von Art. 22 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu bewerten ist.
Heute früh haben die beteiligten Parteien des Verfahrens, unter anderem die SCHUFA, das Urteil erhalten. Der EuGH hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen (europa.eu)

Da wir als CRIF nicht am Verfahren beteiligt waren und keine Parteienstellung haben, fehlen uns so kurz nach der Urteilsverkündung dazu im Augenblick natürlich noch die Detailinformationen, wie zum Beispiel die genaue Begründung und sich daraus eventuell ableitende Umsetzungsbestimmungen in der Praxis.
Wir werden in diesem Beitrag demnächst weitere Informationen publizieren.