Herbst 2022 – Steigende Unternehmensinsolvenzen

Allgemein

Einer aktuellen Analyse des Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) zufolge ist die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften im September 2022 im Vergleich zum Vorjahreswert um 34 % gestiegen. Das Institut rechnet auch in den nächsten Monaten mit zunehmenden Insolvenzanträgen.

Damit liegen die tatsächlichen Zahlen, die von den Insolvenzgerichten veröffentlicht wurden sogar um 9 % höher, als vom IWH für September 2022 prognostiziert.
Für die folgenden Monate wird sich dem Institut zufolge der Trend fortsetzen: Für Oktober 2022 wird eine Steigerung um 33% und für November sogar um 40% vorausgesagt.

hier gehts zum Artikel des Leibniz-Institut

Unterdessen hat die Politik reagiert und legt einen Gesetzentwurf zur temporären Änderung im Sanierungs- und Insolvenzrecht vor. Wie das Bundesministerium der Justiz am 05.10.2022 bekannt gab, sollen die Änderungen im Insolvenzrecht, die noch vom Bundestag beschlossen werden müssen, Teil eines dritten Entlastungspaketes für die Unternehmen sein. Sie sollen helfen, in ihrem Kern gesunde Unternehmen, Planungs- und Bewertungssicherheit zu geben.

Bisher sind Unternehmen verpflichtet, wegen des Tatbestandes der Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung der Geschäftstätigkeit über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht wahrscheinlich ist. Dieser Prognosezeitraum soll vorübergehend auf 4 Monate verkürzt werden. Das soll den Betrieben Zeit bringen, sich auf neue Entwicklungen einstellen zu können.

Die Frist zur Antragstellung wegen Zahlungsunfähigkeit ist nicht Bestandteil der geplanten Änderung.

Details zur geplanten Änderung des Insolvenzrechts finden Sie auf dieser Seite des BMJ.