Darum geht es:
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Gemäß dem Gesetz müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten die Bestimmungen bis zum 2. Juli 2023 umsetzen. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben bis Dezember 2023 Zeit, das Gesetz umzusetzen.
Die Umsetzung des Gesetzes beinhaltet zwei Hauptanforderungen für Unternehmen. Erstens müssen sie ein Hinweisgeber-System einrichten. Zweitens müssen qualifizierte Mitarbeiter sicherstellen, dass Hinweise angemessen behandelt werden. Diese Funktion kann einen besonderen Kündigungsschutz nach sich ziehen. Unternehmen können den Betrieb des Whistleblower-Systems auch an externe Dienstleister auslagern. Neben den rechtlichen Verpflichtungen sprechen auch praktische Gründe für eine sorgfältige Umsetzung des neuen Gesetzes. Unternehmen haben ein starkes Interesse daran, potenzielle Verstöße innerhalb des Unternehmens oder zum Schaden des Unternehmens schnell aufzudecken und zu beheben.
Unser Experte:
Compliance Officer (TÜV) & Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart ist Geschäftsführer des Compliance-Dienstleisters Hinweisgeberexperte. Er betreut für über 125 Unternehmen Hinweisgebersysteme.
Dr. Degenhart ist zudem ein anerkannter Experte für Compliance und Hinweisgebersysteme. Er war u.a. am Gesetzgebungsprozess zum Hinweisgeberschutzgesetz beteiligt. Als Sachverständiger war er u.a. in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags als Experte geladen (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/938162-938162).
Das Webinar findet am 6. Juli 2023 statt. Hier können Sie sich kostenfrei anmelden: https://register.gotowebinar.com/register/4841782348216905309